Elektroaltgeräte – Entsorgung und Rückgabe
1. Elektroaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht über den unsortierten Siedlungsabfall beziehungsweise den gewöhnlichen Hausmüll entsorgt werden. Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte einer getrennten Sammlung zuzuführen. Die getrennte Sammlung ermöglicht die Wiederverwendung geeigneter Geräte sowie die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe und eine umweltgerechte Behandlung schadstoffhaltiger Bestandteile.
2. Kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten
Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten können grundsätzlich bei den hierfür vorgesehenen kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen entsprechende Rückgabemöglichkeiten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung. Informationen über die für Ihren Wohnort zuständigen Sammelstellen und deren Annahmebedingungen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beziehungsweise dem örtlichen Entsorgungsträger.
Auch bestimmte Elektrogerätehändler sind gesetzlich verpflichtet, unter den jeweiligen Voraussetzungen Elektroaltgeräte kostenlos zurückzunehmen. Hierzu gehört unter anderem die Rücknahme gleichartiger Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden Neugeräts sowie die Rücknahme bestimmter Kleingeräte unabhängig von einem Neukauf. Die jeweiligen Rücknahmebedingungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Annahmemöglichkeiten des betreffenden Rücknahmeverpflichteten.
3. Rückgabe bei mdmw-shop24
Für Fragen zur Rückgabe und Entsorgung von Elektroaltgeräten erreichen Sie uns unter:
Modarim Wasila GmbHE-Mail: service@mdmw.de
Telefon: +49 (0) 33208 182398
Bitte senden Sie Elektroaltgeräte nicht ohne vorherige Abstimmung an unser Versandlager. Eine persönliche Abgabe von Elektroaltgeräten an unserem Lagerstandort in Potsdam wird derzeit nicht angeboten. Soweit für bestimmte Geräte gesetzliche Rücknahmeansprüche gegenüber uns bestehen, informieren wir Sie über die hierfür eingerichtete Rückgabemöglichkeit.
4. Batterien und Akkumulatoren vor der Entsorgung entfernen
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, müssen vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zerstörungsfrei aus dem Gerät entfernt und einer getrennten Batteriesammlung zugeführt werden. Dies gilt auch für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise des Geräteherstellers.
Insbesondere bei lithiumhaltigen Batterien und Akkumulatoren können bei Beschädigung oder Kurzschluss Brandrisiken entstehen. Öffnen oder beschädigen Sie keine fest eingebauten Akkumulatoren, um sie eigenständig zu entfernen.
Informationen zur Batterieentsorgung finden Sie auf unserer gesonderten Informationsseite „Batterieentsorgung und Altbatterierückgabe“.
5. Personenbezogene Daten auf Altgeräten löschen
Elektro- und Elektronikgeräte können personenbezogene Daten enthalten. Dies betrifft beispielsweise Smartphones, Tablets, Computer oder Geräte mit integriertem Datenspeicher. Als Endnutzer sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihre personenbezogenen Daten vor der Entsorgung des Altgeräts zu löschen. Sichern Sie gegebenenfalls benötigte Daten und setzen Sie das Gerät nach Möglichkeit auf die Werkseinstellungen zurück. Entfernen Sie persönliche Speichermedien, SIM-Karten und andere Datenträger, soweit dies möglich und vorgesehen ist.
6. Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne
Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass das betreffende Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt werden muss. Entsprechend gekennzeichnete Geräte dürfen nicht über den gewöhnlichen Hausmüll entsorgt werden.
7. Abfallvermeidung und Wiederverwendung
Durch eine möglichst lange Nutzung, sachgerechte Pflege und gegebenenfalls Reparatur von Elektrogeräten können Abfälle vermieden werden. Noch funktionsfähige Geräte können, soweit geeignet, einer Wiederverwendung zugeführt werden. Defekte Elektrogeräte sind über die dafür vorgesehenen Rückgabe- und Sammelstellen einer ordnungsgemäßen Behandlung und Verwertung zuzuführen.
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